St.Bartholomäus-Stiftung
Die St.-Bartholomäus-Stiftung soll langfristig helfen, kirchliches Leben in der ev.-luth. Kirchengemeinde Lamstedt vielfältig gestalten zu können. Wie es in einer Stiftung üblich ist, soll dazu nicht das (zu-)gestiftete Kapital verbraucht werden, sondern lediglich die aus der Stiftung erwirtschafteten Erträge. Damit diese in Zukunft wachsen, wirbt die Stiftung um "Zustiftungen", d.h. Zuwendungen die den Kapitalstock der Stiftung vermehren. "Spenden" an die Stiftung sollen dagegen zeitnah zur Erreichung des Stiftungszwecks verwendet werden.

Damit hat die St.-Bartholomäus-Stiftung die Struktur einer "Bürgerstiftung", hier ist als nicht einmalig ein großer (Geld-)Betrag eines einzelnen Zuwenders zu einer Stiftung geworden, vielmehr können viele - auch durch kleinere Beträge - zur Stiftung beitragen.

Ein erstes Ziel für die Stiftung war das Erreichen eines Betrages von 25000 Euro, der für eine rechtsfähige Stiftung erforderlich ist. Dieser Betrag wurde am 16. Dezember 2008 erreicht.

Am 13. Mai 2009 wurde die Stiftung dann als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts durch die Regierungsvertretung (des Landes Niedersachsen) anerkannt.