Damit hat die St.-Bartholomäus-Stiftung die Struktur einer "Bürgerstiftung", hier ist als nicht einmalig ein großer (Geld-)Betrag eines einzelnen Zuwenders zu einer Stiftung geworden, vielmehr können viele - auch durch kleinere Beträge - zur Stiftung beitragen.
Ein erstes Ziel für die Stiftung war das Erreichen eines Betrages von 25000 Euro, der für eine rechtsfähige Stiftung erforderlich ist. Dieser Betrag wurde am 16. Dezember 2008 erreicht.
Am 13. Mai 2009 wurde die Stiftung dann als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts durch die Regierungsvertretung (des Landes Niedersachsen) anerkannt.